Im Folgenden wird die 4 Visions GmbH als ‚Auftragnehmerin‘ und der Kunde als ‚Auftraggeber‘ bezeichnet.
1) Der Maklervertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung (Kauf, Verkauf, Bewertung etc.) oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande.
2) Bei erfolgreicher Vermittlung eines qualifizierten* Kaufinteressenten während der Dauer gemäss Vertrag, gilt der Auftrag als erfüllt. Das vertraglich vereinbarte Maklerhonorar des effektiv erzielten Netto-Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird innert 10 Tagen zur Zahlung fällig.
*Als qualifiziert gilt, wer folgende Unterlagen vorlegt und bestätigt:
1. Finanznachweis von einem anerkannten Schweizer Finanzinstitut
2. Betreibungsnachweis für alle beteiligten Personen
3. Absichtserklärung“
3) Das Maklerhonorar zuzüglich MWST ist auch geschuldet, wenn der Verkaufsabschluss erst nach Ablauf des vorliegenden Auftrags aber auf Grund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt sowie bei einem allfälligen Widerruf des Auftrages durch den Auftraggeber. Die Begründung für den Widerruf ist in diesem Fall irrelevant und das Honorar ist in jedem Fall geschuldet und fällig.
4) Lehnt der Auftraggeber eine konkrete, zum Kauf bereite Käuferschaft aus ethischen, moralischen oder emotionalen Gründen ab, endet das Auftragsverhältnis per sofort und das vereinbarte Maklerhonorar wird sofort in vollem Umfang ohne Abzüge gemäss Vereinbarung zur Zahlung fällig.
5) Zieht sich die zum Kauf bereite Käuferschaft einer Immobilie aus ethischen, moralischen, persönlichen oder finanziellen Gründen nach Unterzeichnung einer schriftlichen Absichtserklärung der Auftragnehmerin zurück, wird in jedem Fall die folgende Rücktritt / Stornierungsgebühr von 0,5% des effektiv vereinbarten Netto-Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort zur Zahlung fällig.
6) Bei Exklusivmandaten ist der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Makler parallel zu beauftragen oder das Objekt privat zu veräussern.
7) Alle Interessenten oder Makler, die sich während des Verkaufs an ihn wenden, werden an die Auftragnehmerin verwiesen. Sollte der Auftraggeber denAlleinvertretungsanspruch der Auftragnehmerin verletzten, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder über einen anderen Makler verkauft, verpflichtet er sich der Auftragnehmerin die vereinbarte Provision in vollem Umfang zu leisten.
8) Der Makler untersagt dem Kunden die Weitergabe von Informationen, die er imRahmen seiner Tätigkeit erstellt und zur Verfügung gestellt hat (z.B. Exposé,Fotos, Grundrisse).
9) Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist 4 Visions GmbH berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
10) DieParteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung des Auftrags betreffen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vorzeitige Änderung der Verkaufsabsicht.
11) Drittkosten sowie Kosten aus dem Beizug von Personen aus dem Netzwerk der Auftragnehmerin gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers und sind durch diesen direkt zu begleichen.
12) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage, erstmals auf das Ende der festen Laufzeit. Bei vorzeitigerAuftragskündigung bezahlt der Auftraggeber die aufgelaufenen Kosten der Auftragnehmerin. Diese betragen pauschal mindestens 50% der vereinbarten Provision auf dem Angebotspreis zuzüglich MWST.
13) Der Auftragnehmer wird bevollmächtigt sämtliche, die Liegenschaft betreffenden Unterlagen und Informationen einzuholen. (Grundbuch, Gebäudeversicherung, Steuerverwaltung,Behörden, Banken etc.). Der Auftraggeber wird bei Bedarf eine separate Spezialvollmacht unterzeichnen, welche der Legitimation der Beauftragten gegenüber Dritten dient. Im Fall von Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.
14) Gerichtsstand ist Bern.
Bern, 03.03.2021